BFH - Urteil vom 18.03.1993 (IV R 3/92) - DRsp Nr. 1996/9742
BFH, Urteil vom 18.03.1993 - Aktenzeichen IV R 3/92
DRsp Nr. 1996/9742
»Der Antrag auf anderweitige Gewinnermittlung nach § 13 a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2EStG ist nur wirksam, wenn die vorgelegte Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschußrechnung auf tatsächlichen Aufzeichnungen der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben beruht.«