I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarben im Jahre 1980 ein in A gelegenes Grundstück mit aufstehendem zweigeschossigen Wohngebäude. Die im Erdgeschoß gelegenen Wohnräume sind über eine zum Eingang hin offene Diele erreichbar, von der aus auch eine Treppe zu den im Obergeschoß gelegenen Wohnräumen führt. Sowohl im Erdgeschoß als auch im Obergeschoß befanden sich Küche und WC.
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