I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer 1990 veranlagt wurden. Der Kläger erzielte in 1990 einen Bruttoarbeitslohn in Höhe von 48130 DM und sog. Lohnersatzleistungen i.S. des § 32b Abs. 1 Nr. 1 lit. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Höhe von 32340 DM. Beide Kläger erzielten außerdem Einkünfte aus Kapitalvermögen. Von dem Bruttoarbeitslohn des Klägers in Höhe von 48130 DM betrifft ein Teilbetrag in Höhe von 27912 DM die Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit i.S. des § 34 Abs. 3 EStG.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|