I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks, das er im Jahre 1989 für 115 000 DM erworben hatte. Im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens erwarb er eine weitere Parzelle gegen Ausgleichszahlung von 24 299,50 DM hinzu. In der Folgezeit stellte die Stadt einen Bebauungsplan "Frachtzentrum" auf und wies die ihm unterfallenden Grundstücksparzellen, zu denen auch das Grundstück des Klägers gehörte, als Sondergebiet aus. Die X plante als Eigentümerin der Nachbargrundstücke ein Frachtzentrum und erhielt 1993 eine entsprechende Baugenehmigung. Hiergegen legte der Kläger Widerspruch ein und erstritt erfolgreich einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht. Gegen dessen Beschluss wurde Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|