I. Der jetzige Revisionskläger ist Rechtsnachfolger seines verstorbenen Vaters, des Klägers und Revisionsklägers (Kläger). Dieser betrieb in den Jahren 1986 bis 1990 ein Architekturbüro mit Sitz in X, das sich im Wesentlichen mit der Errichtung und der Sanierung von Großobjekten im Umland befasste.
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