I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist ein selbständig tätiger Architekt. Durch Vertrag vom 16. September 1970 übertrug ihm die Stadt X die Planung und Ausführung eines kommunalen Bauvorhabens, das aus einem Schultrakt und einer Turnhalle bestand. Die honorarfähige Auftragssumme belief sich auf knapp 21 Mio DM. Im vorbezeichneten Vertrag sind u.a. folgende Vereinbarungen getroffen:
§ 7 Ziff.7.12 Abs. 3:
Zusätzlich erforderliche bzw. neue Teilleistungen und deren Vergütung werden zusätzlich vereinbart. Dabei bleibt dieser Vertrag weiterhin Vertragsgrundlage. Es bedarf nur eines Zusatzvertrages. Dieser wird Bestandteil des bestehenden Vertragswerkes.
§ 15 Abs. 1 und 2:
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