I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs. Im Jahre 1976 erstellte er ein zu diesem Betrieb gehörendes Einfamilienhaus. Dabei wich er von dem im Juni 1975 beim Bürgermeisteramt ... eingegangenen und im März 1976 genehmigten Bauantrag ab. Da die veränderte Bauausführung bei der Schlußabnahme gerügt wurde, reichte der Architekt des Klägers im August 1977 nachträglich ein nach Ansicht der Baugenehmigungsbehörde erforderliches neues Baugesuch ein. Dieses entsprach dem tatsächlich durchgeführten Bau und wurde mit einer Ausnahme im August 1978 genehmigt.
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