BFH - Urteil vom 19.01.1989
III R 31/87
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ; GewStG § 2 Abs. 1, § 7 ;
Fundstellen:
BFHE 159, 199
Vorinstanzen:
FG München,

BFH - Urteil vom 19.01.1989 (III R 31/87) - DRsp Nr. 1996/13391

BFH, Urteil vom 19.01.1989 - Aktenzeichen III R 31/87

DRsp Nr. 1996/13391

»1. Die Vermietung auch nur einer Ferienwohnung begründet einen Gewerbebetrieb, wenn die Wohnung in einem Feriengebiet im Verband mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen einer einheitlichen Wohnanlage liegt sowie die Werbung für kurzfristige Vermietung an laufend wechselnde Mieter und die Verwaltung einer Feriendienstorganisation übertragen sind (Bestätigung des Urteils vom 25. Juni 1976 III R 167/73, BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728). 2. Eine dem Vermietungszweck untergeordnete private Nutzung der Wohnung ändert nichts an der Gewerblichkeit der Vermietung.