I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, hat in A ihren Sitz und unterhält in Berlin (West) eine Betriebsstätte zur Herstellung von ...-erzeugnissen. Am 31. Oktober 1978 erwarb sie von der Firma B-KG (KG) -einem verbundenen Unternehmen- u.a. einige im Bau befindliche Gebäude in Berlin (West). Als Kaufpreis wurden die bis zur Übertragung angefallenen Kosten in Höhe von 3.589.192,66 DM berechnet; die Betriebsgebäude wurden anschließend von der Klägerin selbst fertiggestellt.
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