I. Die im Jahre 1977 geborene Tochter (M) des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) beendete am 30. Juni 1998 ihre Schulausbildung mit bestandener Reifeprüfung. Sie bewarb sich noch im Jahre 1998 für die Zeit ab Januar 2000 für eine Ausbildung zur "Hotelfachfrau/Hotelkauffrau". Nach einem nicht entlohnten Praktikum in einer Krippe für Kinder Alleinerziehender nahm M für die Zeit ab 19. Januar 1999 eine Au-pair-Stelle in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) für voraussichtlich 12 Monate an, "um (ihre) Sprachkenntnisse zu erweitern und das Land und die Menschen kennen zu lernen".
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