I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH, die ihre Körperschaftsteuererklärung 1989 erst am 19. Dezember 1990 beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) einreichte. Der Sachbearbeiter des FA fertigte am 18. Februar 1991 einen Bescheidsentwurf, der aber nicht bekanntgegeben wurde. Ein Körperschaftsteuerbescheid 1989 erging erst am 28. August 1992. In ihm wurde eine Abschlußzahlung über 23530 DM festgesetzt. Gleichzeitig setzte das FA Zinsen in Höhe von 2115 DM gemäß § 233a der Abgabenordnung (AO 1977) fest.
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