I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) --zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Eheleute-- sind Eigentümer eines mit einem Zweifamilienhaus bebauten Grundstücks. Die Erdgeschoss-Wohnung bewohnen sie selbst, die Wohnung im Dachgeschoss haben sie vermietet. Für ihre selbstgenutzte Wohnung nahmen sie die Übergangsregelung nach § 52 Abs. 21 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Anspruch.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|