I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Eigentümer eines PKW, den er u.a. für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt. Zugelassen ist der PKW auf den Vater des Klägers, der auch den Haftpflichtversicherungsvertrag für das Fahrzeug abgeschlossen hat. Die laufenden Kosten für den PKW einschließlich der Prämien für die Haftpflichtversicherung bestreitet der Kläger selbst. Der Vater war deshalb als Kfz-Halter und Versicherungsnehmer eingeschaltet, weil er eine niedrigere Versicherungsprämie zu entrichten hat, als sie der Kläger zahlen müßte (125 statt 175 v.H.).
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