BFH - Urteil vom 19.10.1994 (II R 37/94) - DRsp Nr. 1995/3261
BFH, Urteil vom 19.10.1994 - Aktenzeichen II R 37/94
DRsp Nr. 1995/3261
»Grundstücksrückübertragungen auf den Berechtigten i.S. des VermG, die aufgrund einer während eines anhängigen Verfahrens nach dem VermG erzielten gütlichen Einigung erfolgen, sind auch dann grundsätzlich grunderwerbsteuerrechtlich nach § 34 Abs. 3 VermG begünstigungsfähig, wenn die Übertragung rechtsgeschäftlich erfolgt.«
Normenkette:
VermG § 34 Abs. 3 ;
Gründe:
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