I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Ingenieure und Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) "Diplom-Ingenieure A/B/C, Ingenieur D, Beratende Ingenieure VBI für Bauwesen" in X. Zweck der GbR ist die gemeinsame statische und konstruktive Bearbeitung von Bauaufträgen und die Durchführung von Bauleitungen. Der Kläger zu 1 betrieb außerdem in H als Einzelunternehmer ein Ingenieurbüro und war noch an zahlreichen anderen Gesellschaften beteiligt, die z.T. ebenfalls Ingenieurbüros betrieben. Im Anschluß an eine Betriebsprüfung vertrat der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) die Auffassung, die Kläger seien im Rahmen der GbR gewerblich tätig gewesen, denn nicht jeder der Kläger sei im Rahmen des gemeinsam betriebenen Ingenieurbüros in X eigenverantwortlich tätig gewesen. Das FA stellte deshalb -zum Teil durch geänderte Bescheide- die Gewinne der GbR für die Jahre 1971 bis 1976 als gewerbliche Gewinne fest und erließ für dieselben Jahre Gewerbesteuermeßbescheide.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|