Streitig ist, ob die Steuervergünstigung für freie Erfinder gemäß § 4 Nr. 3 der Verordnung über die einkommensteuerliche Behandlung der freien Erfinder (ErfVO) zu gewähren ist.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Testamentsvollstrecker für den Nachlaß der am 11. Oktober 1971 verstorbenen ... (Erblasserin), die ihren am 23. September 1971 vorverstorbenen Ehemann ... (im folgenden: Steuerpflichtiger) allein beerbt hat. Im Testament der Erblasserin vom 28. September 1971 ist eine noch zu gründende Stiftung als Erbin eingesetzt, die inzwischen im Jahre 1983 errichtet worden ist. Die Erblasserin hat die Testamentsvollstreckung in der Weise angeordnet, "daß der Testamentsvollstrecker die Verwaltung nach der Erledigung der ihm sonst zugewiesenen Aufgaben fortzuführen hat".
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|