FG Thüringen, vom 05.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen II 128/03
BFH - Urteil vom 20.04.2004 (VII R 54/03) - DRsp Nr. 2004/16330
BFH, Urteil vom 20.04.2004 - Aktenzeichen VII R 54/03
DRsp Nr. 2004/16330
»1. Dem in § 9 Abs. 1 Nr. 3StromStG verwendeten Begriff des räumlichen Zusammenhangs lässt sich nicht entnehmen, dass die Einspeisung des in einem begünstigten Blockheizkraftwerk erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz in jedem Fall zu einem Ausschluss der Steuerbefreiung führt.2. Von einer Entnahme des Stroms in räumlichem Zusammenhang zu der von § 9 Abs. 1 Nr. 3StromStG begünstigten Anlage kann dann ausgegangen werden, wenn der in der Anlage erzeugte Strom der Stromversorgung von ausschließlich innerhalb einer kleinen Gemeinde ansässigen Letztverbrauchern dient.«
Normenkette:
StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, 3 ;
Gründe:
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