BFH - Urteil vom 20.09.1994 (VII R 57/93) - DRsp Nr. 1995/4363
BFH, Urteil vom 20.09.1994 - Aktenzeichen VII R 57/93
DRsp Nr. 1995/4363
»1. Die Zulassung der Revision durch das FG wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache bindet als offensichtlich gesetzeswidrig den BFH nur dann nicht, wenn zwingende Gründe zu dem Schluß führen, daß die Rechtssache offensichtlich keine grundsätzliche Bedeutung hat.2. Zur Frage, unter welchen Umständen bei den modernen Techniken der Erdgasnutzung und -verbrennung (Abfackeln von Abgasen, Betrieb thermischer Abluft- und Abwasserreinigungs- sowie Nachverbrennungsanlagen mit und ohne Energiegewinnung, Herstellung von Schutzgas) Erdgas zu gewerblichen Zwecken, die nicht als "Verheizen" anzusehen sind, steuerfrei verwendet werden darf.«