I. Die Beteiligten streiten darum, ob die Aktien der Klägerin mit dem im Bundessteuerblatt veröffentlichten Börsenkurs oder im Verfahren nach §
Das Grundkapital der Klägerin von ... DM ist in ... Aktien zu je ... DM aufgeteilt. Die Aktien sind in den geregelten Freiverkehr an der Bayerischen Börse einbezogen. Im Kursblatt dieser Börse war ein Kurs von "1.750,- G" angegeben. Dementsprechend hat der Bundesfinanzminister in der Bekanntmachung der Kurse und Rücknahmepreise, die bei der Hauptfeststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe und bei der Hauptveranlagung zur Vermögensteuer maßgebend sind, den Kurs für eine Aktie der Klägerin im Nennwert von ... DM mit 1.750 DM angegeben.
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