Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) und seine mit ihm zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Ehefrau bewohnten im Streitjahr (1984) die beiden, rd. 208 bzw. 66 qm großen Wohnungen in dem von ihnen errichteten Zweifamilienhaus selbst.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt--FA--) ermittelte den Nutzungswert der Wohnungen für das Streitjahr anhand der pauschal mit 4 v.H. der Herstellungskosten berechneten Kostenmiete.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|