I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) hielt am Stammkapital der I-GmbH rd. 21 Mio DM ( = 45,426 v.H.), ehe sie von dem mit rd. 2,2 Mio DM (*= 4,759 v.H.) beteiligten WHL dessen Anteil mit Vertrag vom 2. Januar 1978 um 3,4 Mio DM erwarb. Daneben erwarb sie das damit zusammenhängende Gewinnbezugsrecht für das Jahr 1977. Das Gewinnbezugsrecht wurde in dem Vertrag mit 259.600 DM bewertet.
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