I. Die im Inland wohnenden Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute. Sie wurden in den Streitjahren 2001 bis 2003 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Der Kläger war in den Jahren 2001 bis 2003 Mitglied des ... (geschäftsführenden Organs) der X und in den Jahren 2002 und 2003 zusätzlich Mitglied des ... (geschäftsführenden Organs) der Y.
Sowohl bei der X als auch bei der Y handelt es sich um im Handelsregister eingetragene Vereine i.S. der Art.
2001
Tätigkeit für die X
Tätigkeitstage in der Schweiz 11 Tage
Tätigkeitstage außerhalb der Schweiz 3 Tage
2002
Tätigkeit für die X
Tätigkeitstage in der Schweiz 8 Tage
Tätigkeitstage außerhalb der Schweiz 10 Tage
Tätigkeit für die Y
Tätigkeitstage in der Schweiz 2 Tage
Tätigkeitstage außerhalb der Schweiz 2 Tage
2003
Tätigkeit für die X
Tätigkeitstage in der Schweiz 13 Tage
Tätigkeitstage außerhalb der Schweiz 27 Tage
Tätigkeit für die Y
Tätigkeitstage in der Schweiz 22 Tage
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