I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) hatte in den Jahren 1954 bis 1974 Transportunternehmen mit Güterfernverkehrsgenehmigungen erworben. Für die Genehmigungen zahlte sie insgesamt X DM. In der Steuerbilanz waren diese Genehmigungen ab 1. Januar 1978 nur noch mit 1 DM ausgewiesen. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) setzte sie bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens zum 1. Januar 1980 mit den Erwerbskosten von X DM an. Einspruch und Klage, mit denen die Klägerin geltend machte, die Konzessionen seien nach Ergehen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 14. Oktober 1975 (BVerfGE 40,
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