Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) werden zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Im Dezember 1983 traten sie vorbehaltlos einer Bauherrengemeinschaft bei, die in X Eigentumswohnungen errichtete. Das Objekt wurde Ende 1984 bezugsfertig.
Anläßlich einer Betriebsprüfung wurde bekannt, daß der Geschäftsführer der Treuhänderin und eine weitere Person den Klägern am 17. Dezember 1984 ein notariell beurkundetes und bis zum 31. Dezember 1989 befristetes Kaufangebot gemacht haben. Darin verpflichteten sie sich je zur Hälfte, die den Klägern gehörende Eigentumswohnung nach Ablauf der fünfjährigen Mietzeit zu den beurkundeten Einstandskosten zu kaufen, falls die Kläger dies wünschten. Das Kaufangebot wurde anläßlich des Beitritts der Kläger zu einer weiteren Bauherrengemeinschaft gemacht.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|