BFH - Urteil vom 22.08.2006
I R 24/05
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 63
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 08.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2223/02

BFH - Urteil vom 22.08.2006 (I R 24/05) - DRsp Nr. 2006/28443

BFH, Urteil vom 22.08.2006 - Aktenzeichen I R 24/05

DRsp Nr. 2006/28443

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über die steuerlichen Folgen einer Zuteilung von Aktien.

Die Kläger, Revisionskläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die für das Streitjahr (2000) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Sie besaßen seit Oktober 1999 Aktien einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft (X). Diese war ihrerseits Mehrheitsgesellschafterin der ebenfalls amerikanischen Y-Inc.

Im Juli 2000 teilte die X ihren Anteilseignern sämtliche bisher in ihrem Besitz befindlichen Y-Aktien zu, und zwar im Verhältnis von ca. 1,48 Y-Aktien für jede X-Aktie. Die Anteilseigner mussten dafür keine eigene Leistung erbringen. Die Kläger erwarben auf diese Weise 444,963 Stück Y-Aktien, von denen sie im September 2000 244 Stück zum Kurswert von 12 200 US-$ verkauften.