BFH - Urteil vom 23.05.2000 (VII R 78/99) - DRsp Nr. 2000/6484
BFH, Urteil vom 23.05.2000 - Aktenzeichen VII R 78/99
DRsp Nr. 2000/6484
»Die notwendige Erlaubnis für die branntweinsteuerbegünstigte Verwendung von Alkohol oder alkoholhaltigen Waren zur Herstellung von Lebensmitteln muss vor Beginn der begünstigten Verwendung beantragt werden und kann allenfalls auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurückbezogen werden.«