I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, war im Streitjahr 1977 an einer Partenreederei beteiligt. Die Reederei bestand in dieser Zeit als Baureederei; das von ihr im Jahre 1975 bestellte Seeschiff wurde im Jahre 1978 in Dienst gestellt. Die Partenreederei wies im Streitjahr einen Verlust aus Vorbereitungshandlungen für die Seeschiffahrt und die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen gemäß § 82f der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) aus; auf die Klägerin entfiel ein Verlustanteil von .... DM. Die Klägerin berücksichtigte diesen Verlustanteil bei der Errechnung ihres Gewerbeertrags. Nach einer Betriebsprüfung ging der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA--) davon aus, daß der Verlustanteil dem Gewinn der Klägerin gemäß §
Mit der Revision rügt die Klägerin die Verletzung materiellen Rechts.
II. Die Revision ist unbegründet.
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