AO (1977) § 39 Abs. 2 Nr. 2 ; EStG § 4 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 S. 2, § 15 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFHE 148, 49
BStBl II 1988, 128
BFH - Urteil vom 23.10.1986 (IV R 352/84) - DRsp Nr. 1996/12330
BFH, Urteil vom 23.10.1986 - Aktenzeichen IV R 352/84
DRsp Nr. 1996/12330
»1. Provisionen, die eine KG für die Vermittlung des Eintritts von Kommanditisten schuldet, sind auch dann Betriebsausgaben der KG, wenn den Kommanditisten die Entrichtung dieser Provisionen bekannt ist.2. Eine mit dem Beitritt des Kommanditisten entstandene Provisionsverpflichtung kann bei der Berechnung seines Verlustanteils berücksichtigt werden.3. Vermittlungsprovisionen, welche die KG an Gesellschafter geleistet hat, sind als Sondervergütungen bei der Feststellung des Gesamtgewinns der Gesellschafter zu berücksichtigen.«
Normenkette:
AO (1977) § 39 Abs. 2 Nr. 2 ; EStG § 4 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 S. 2, § 15 Abs. 1 Nr. 2 ;
Gründe:
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