Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger)- --Eheleute-- beteiligten sich 1982 an einer Bauherrengemeinschaft, die sechs Reiheneinfamilienhäuser mit Herstellungskosten von je rd. 370 000 DM errichtete. Die Bauherrengemeinschaft endete mit der Fertigstellung der Häuser am 1. Juni 1984. Die Kläger vermieteten ihr Reiheneigenheim anschließend an eine Zwischenvermieterin.
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