I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden für die Kalenderjahre 1984 bis 1989 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Gegen die für die Streitjahre erlassenen geänderten Steuerbescheide vom 10. November 1992 erhoben sie nach erfolglosem Einspruch aus nicht mehr streitigen Gründen Klage. In der mündlichen Verhandlung vom 1. Oktober 1996 verpflichtete sich der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--), die angefochtenen Steuerbescheide zu ändern und geringere Einkünfte aus Gewerbebetrieb anzusetzen. Die Beteiligten erklärten daraufhin den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. Am 18. Februar 1997 erließ das FA die zugesagten Änderungsbescheide.
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