BFH - Urteil vom 24.01.2002 (XI R 2/01) - DRsp Nr. 2002/4768
BFH, Urteil vom 24.01.2002 - Aktenzeichen XI R 2/01
DRsp Nr. 2002/4768
»Aus sozialer Fürsorge in späteren Veranlagungszeiträumen erbrachte Leistungen sind für die Steuerbegünstigung der Entlassungsentschädigung schädlich, wenn sie diese nicht als Zusatz ergänzen, sondern insgesamt betragsmäßig fast erreichen.«