I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger), ein Rechtsanwalt, erwarb mit notariellem Vertrag vom 3. November 1988 von einer KG mehrere Grundstucke sowie ein Erbbaurecht zu einem Gesamtkaufpreis von 988.564,91 DM zuzüglich gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer in Höhe von 1.384.035,09 DM. Der Grundbesitz war in erheblichem Umfang mit Grundpfandrechten belastet und stand seit 1985 unter Zwangsverwaltung; seit Februar 1988 betrieb ein Finanzamt die Zwangsversteigerung.
Der Kläger erwarb die Grundstücke und das Erbbaurecht im wesentlichen lastenfrei. Der Notar wurde angewiesen, zunächst die bestehenden Belastungen abzulösen. Für den Fall, daß der Kaufpreis hierzu nicht ausreiche, behielt sich der Kläger ein Rücktrittsrecht vor.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|