I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden in den Streitjahren 1997 und 1998 als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger bezog Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Kläger haben zwei Töchter. Die am 6. Oktober 1977 geborene Tochter K besuchte bis zum 31. Juli 1997 das Gymnasium. Vom 1. September 1997 bis zum 31. August 1998 leistete sie ein freiwilliges soziales Jahr bei der Gesellschaft für Kinder- und Jugendsozialarbeit ... e.V. ab. Während dieser Zeit wohnte sie bei ihren Eltern. Seit dem 1. Oktober 1998 ist sie an der Pädagogischen Hochschule in X für den Studiengang Grund- und Hauptschullehrer immatrikuliert und wohnt in X.
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