I. Mit Gesellschaftsvertrag vom 16. Februar 1982 wurde die L-GmbH gegründet. Sie wurde am 7. Juni 1982 im Handelsregister eingetragen und am 2. März 1983 von Amts wegen gelöscht.
Bei Gründung der L-GmbH übernahm der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) die dem gesamten Stammkapital in Höhe von 50.000 DM entsprechenden Stammeinlagen. Nach dem Gesellschaftsvertrag waren die Stammeinlagen in voller Höhe bar bei Vertragsabschluß zu leisten. Der Kläger wurde zum Geschäftsführer der L-GmbH bestellt. Später wurde T Prokurist der L-GmbH.
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