A. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war im Streitjahr als wissenschaftlicher Angestellter an einer inländischen Hochschule und seine Ehefrau, die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), als angestellte Fremdsprachensekretärin im Inland tätig. Sie hatten im Jahre 1973 ein Einfamilienhaus mit Garten in den Niederlanden erworben. Unstreitig hatten sie dort bis zum Jahre 1974 ihren alleinigen Wohnsitz.
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