Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist verheiratet, lebt aber seit 1984 von seiner Ehefrau getrennt. Er wohntallein in einer Mietwohnung, in der er polizeilich mit erstem Wohnsitz gemeldet ist. Seine Ehefrau lebte zunächst in der ehemaligen Familienwohnung. Die gemeinsame Tochter hat 1988 mit einem Studium in M begonnen. Mit Hauptwohnsitz ist sie in der Wohnung des Klägers gemeldet.
Ende 1988 erwarb der Kläger eine 50,6 qm große Eigentumswohnung, in die die Ehefrau einzog. Am 20. Dezember 1988 meldete der Kläger diese Wohnung als seinen Zweitwohnsitz an.
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