Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Vater zweier Kinder. Er begehrte mit seiner Klage ab 1. Januar 1996 ein monatliches Kindergeld von 289,65 DM und führte zur Begründung an, der verfassungsrechtlich gebotene Kinderfreibetrag betrage 9 072 DM.
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