Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden in den Streitjahren (1997 bis 1999) als Ehegatten zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Der am 3. November 1914 geborene Kläger war von 1964 bis 1998 als niedergelassener Arzt tätig. Das Gebäude, in dem sich die Praxis befand, stand im jeweils hälftigen Miteigentum der Kläger. Von der Gesamtfläche entfielen 40 % auf die Praxis, der Rest auf die Wohnung der Kläger.
Die am 20. April 1921 geborene Klägerin arbeitete von Anfang an in der Praxis mit. Seit dem 1. Dezember 1966 war auch die 1947 geborene gemeinsame Tochter der Kläger in der Praxis tätig. Die Kläger hatten im Übrigen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte aus Leibrenten.
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