I. Die Sache befindet sich im 2. Rechtszug.
Unter dem 20. April 1976 erließ der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) gegenüber der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) geänderte Körperschaftsteuerbescheide 1970 bis 1972, denen die Ergebnisse einer in den Jahren 1974 und 1975 durchgeführten Betriebsprüfung zugrunde lagen. Gegen die Bescheide legte die Klägerin am 11. Juni 1976 Einspruch ein. Mit dem Einspruch trug sie vor, der Sammelbescheid sei bei ihr erst am 2. Juni 1976 eingegangen. Das FA verwarf den Einspruch als unzulässig, weil er verspätet eingelegt worden sei.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|