I. Die beiden älteren Töchter (T 1 und T 2) der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) und ihres Ehemannes (E), des Klägers im Verfahren II R 58/04, übertrugen durch Vertrag vom 7. April 1997 auf diese als Miteigentümer zu je 39/100 Anteilen sowie auf die Beigeladene zu 22/100 Anteilen unentgeltlich ein in ihrem hälftigen Miteigentum stehendes, in einem Neubaugebiet im Stadtteil X der Stadt Y (Stadt) belegenes, 3 410 qm großes Grundstück.
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