Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die für die Streitjahre (1981 und 1982) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger betreibt seit 1979 eine freiberufliche Zahnarztpraxis, der seit 1983/84 ein Zahnlabor angegliedert ist. Er ermittelt seinen Gewinn durch Einnahmeüberschußrechnung nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
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