I. Streitig ist die Bewertung eines Erbbauzinsanspruchs im Rahmen der Festsetzung der Erbschaftsteuer.
Die Klägerin ist die Tochter des 1976 verstorbenen X (Erblasser). Dieser ist von seiner Ehefrau beerbt worden.
Der Erblasser war an vier Kommanditgesellschaften beteiligt, u.a. an der Verwaltungsgesellschaft Y-KG. Aufgrund von Vereinbarungen in den Gesellschaftsverträgen ging sein Kapitalanteil jeweils auf seine Witwe und seine drei Kinder, darunter die Klägerin, die sämtlich auch an den Kommanditgesellschaften beteiligt waren, zu je 1/4 über. Wegen dieses Erwerbs zog das beklagte Finanzamt (FA) die Klägerin durch Bescheid vom 21. April 1981 zu einer Erbschaftsteuer in Höhe von 29.000 DM heran.
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