I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute.
Sie wurden im Streitjahr (1984) zur Einkommensteuer zusammenveranlagt.
Die Kläger errichteten 1982 bis 1984 im Rahmen von Bauherrenmodellen mehrere Eigentumswohnungen. Sie erzielen aus deren Vermietung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
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