I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist freiberuflicherZahnarzt. Er warim Streitjahr (1979) Kleinunternehmer i. S. von § 19 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG 1973). Er stellte am 31. Dezember 1979 ein mit
Rechnung" überschnebenes Schriffstück aus, das an eine Dental-GmbH gerichtet war und den folgenden Text enthält: "Mehrwertsteuer für Verkauf Labor Juli 1978 DM 18 000,00". Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt-FA-) vertrat die Auffassung, der Kläger habe als Kleinunternehmer unberechtigt einen Steuerbetrag in einer Rechnung gesondert ausgewiesen, und zog ihn nach § 14 Abs. 3 UStG 1973 zur Umsatzsteuer (18 000 DM) heran.
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