UStG (1980) § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2, § 2 Abs. 1, § 4 Nr. 9 lit. a, Nr. 12 lit. a, § 9, § 15 Abs. 1 Nr. 1, §;
Fundstellen:
BStBl II 1994, 826
Vorinstanzen:
Niedersächsisches FG,
BFH - Urteil vom 27.04.1994 (XI R 91, 92/92) - DRsp Nr. 1995/1138
BFH, Urteil vom 27.04.1994 - Aktenzeichen XI R 91, 92/92
DRsp Nr. 1995/1138
»1. Die anteilige Übernahme der auf einem Grundstück ruhenden Lasten kann Entgelt für die Einräumung des Miteigentums an dem Grundstück sein.2. Überträgt der Unternehmer ein Grundstück, das er im Rahmen seines Unternehmens nutzt, entgeltlich zur Hälfte auf seinen Ehegatten und verwendet er das Grundstück aufgrund eines mit dem Ehegatten geschlossenen Pachtvertrages weiterhin für die Zwecke des Unternehmens, so liegt hinsichtlich des dem Unternehmer verbleibenden Miteigentumsanteils kein Entnahme- oder Verwendungseigenverbrauch gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 lit. a und b UStG 1980 vor.«
Normenkette:
UStG (1980) § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2, § 2 Abs. 1, § 4 Nr. 9 lit. a, Nr. 12 lit. a, § 9, § 15 Abs. 1 Nr. 1, §;
Gründe:
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