I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt in ihrem landwirtschaftlichen Betrieb die Haltung von Legehennen und die Produktion von Legehennenküken. Der Betrieb erstreckt sich über den Bezirk zweier Finanzämter in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen; er umfaßt Geflügelställe und eine 3 ha große landwirtschaftliche Nutzfläche in A (Nordrhein-Westfalen), ein ca. 0,75 ha großes Grundstück mit einer Brüterei in B (Niedersachsen) sowie einen ca. 44,5 ha großen gepachteten Hof in C (Nordrhein-Westfalen).
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