Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Gesamtrechtsnachfolgerin ihres im Jahre 1997 verstorbenen Ehemanns (E). Für die Streitjahre (1989 und 1990) wurden die Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
E war Eigentümer eines rd. 131 ha großen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes in A, dessen Nutzflächen überwiegend verpachtet waren. Die hieraus erzielten Einkünfte wurden weiterhin als solche aus Land- und Forstwirtschaft erklärt (Wirtschaftsjahr vom 1. Juli bis 30. Juni). Der Gewinn wurde nach § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelt. E versteuerte den Nutzungswert des 376 qm großen Wohnhauses. Das Wohnhaus ist Teil eines Ensembles; die übrigen Häuser sind vermietet.
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