I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Ihr Zweck ist der Erwerb eines Grundstücks, dessen Bebauung mit einem Einkaufszentrum und die Vermietung an gewerbliche Mieter. Sie erwarb das vorgesehene Grundstück mit unfertigen Gebäuden für 4,3 Mio. DM. Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahr gingen vertragsgemäß am 1. November 1991 auf die Klägerin über. Der Kaufpreis war am 31. Oktober 1991 fällig, frühestens jedoch binnen fünf Bankarbeitstagen nach dem Zugang der schriftlichen Mitteilung des Notars über die Erfüllung folgender Voraussetzungen:
- Vorliegen der erforderlichen Erklärungen und Genehmigungen, u.a. nach dem Grundstücksverkehrsgesetz,
- Zeugnis der Gemeinde, dass ein öffentlich-rechtliches Vorkaufsrecht nicht besteht,
- Eintragung der Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers im Grundbuch,
- Löschungsbewilligungen der Grundpfandrechtsgläubiger.
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