BFH - Urteil vom 28.01.1993 (V R 75/88) - DRsp Nr. 1996/9724
BFH, Urteil vom 28.01.1993 - Aktenzeichen V R 75/88
DRsp Nr. 1996/9724
»Weist ein nur zur Gesamtvertretung berechtigter Geschäftsführer einer GmbH ohne Mitwirkung des anderen Geschäftsführers in einer Abrechnung der GmbH Umsatzsteuer gesondert aus, obwohl eine Leistung nicht ausgeführt wird, schuldet die GmbH die ausgewiesene Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3UStG 1980 i. V. m. § 31BGB, wenn der Geschäftsführer den allgemeinen Rahmen des ihm übertragenen Geschäftskreises nicht offensichtlich überschritten hat.«