Die Kläger, Revisionskläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind zusammenveranlagte Ehegatten. Der Ehemann war in den Streitjahren 1991 bis 1993 als niedergelassener Arzt selbständig tätig und beschäftigte die Ehefrau als Aushilfskraft in seiner Praxis. Außerdem waren noch fremde Arbeitnehmer in der Praxis tätig.
In seinen Einnahmen-Überschussrechnungen für die Streitjahre erfasste der Kläger neben den laufenden Löhnen und Gehältern auch Zahlungen an die V-Versorgungskasse (V) als Betriebsausgaben. Die Zahlungen beliefen sich auf:
1991 58 014 DM
1992 104 014 DM
1993 28 067 DM.
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